Hierzu stellt Ihnen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Broschüre zur Verfügung. Die Verlinkung ist hier.
Seit 01.01.2016 muss der Kindergeldkasse die persönliche Identifikationsnummer Ihres Kindes schriftlich mitgeteilt werden.
Ausführliche Informationen wurden vom Bundeszentralamt für Steuern bereit gestellt.
Das Bundesministerium für Familie stellt einen Elterngeldrechner zur Verfügung.
Der Beitrag des Bundesfinanzministerium steht leider nicht mehr zur Verfügung.
Aber ein Beispiel daraus:
Bei Rentenbeginn im Jahr 2005 (oder früher) zahlen Sie bis zu einer Bruttorente i. H. von Euro 1.599,00 montalich als Alleinstehender und ohne weitere Einkünfte keine Steuern.
Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag.
Üblicherweise ist diese Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuer-Bescheid des Finanzamts zu entnehmen. Alternativ können Sie diese mit diesem Formular anfordern, die Mitteilung erfolgt dann aus datenschutzgründen schriftlich an Ihre aktuelle Wohnanschrift.