Abhängig von Ihren Ansprüchen bieten wir Ihnen die Übernahme folgender Aufgabengebiete:

Hier ein paar Beispiele:

Sie haben in eine Photovoltaikanlage investiert und produzieren jetzt Strom, den Sie veräußern? Bitte beachten Sie, dass Sie hierdurch Unternehmer werden bzw. Existenzgründer sind. Gerne informiere ich Sie über die Folgen und erstelle Ihnen bei Bedarf die erforderlichen Meldungen für das Finanzamt.

Im Bereich der Rechtsberatung erstrecken sich die Dienstleistungen unserer Kanzlei insbesondere auf folgende Rechtsgebiete:

 

  • Handelsrecht

  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Vertragsrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht

 

Unser Fokus liegt dabei auf der außergerichtlichen Beratung. Daneben vertreten wir unsere Mandanten auch in Verfahren vor den Finanzgerichten.

Laufende Finanzbuchhaltung mit Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldung bei EG-Umsätzen, jeweils mit Online-Übermittlung und Überwachung Ihrer Geschäftsentwicklung um die zu erwartende Steuerbelastung im Auge zu behalten. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Eingangs- und Ausgangsrechnungen ist selbstverständlich ein Teil des Aufgabengebietes der Buchhaltungsarbeiten. Fachlich werden Sie immer auf dem Laufenden gehalten, um die schnellen und vielen Veränderungen im Steuerrecht direkt umsetzen zu können. Unabhängig Ihrer Branche ist unsere Arbeit, dass Ihr Unternehmen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit betreut wird - in guten und in schlechten Zeiten ;-). Ziel ist eine langjährige Zusammenarbeit die zum Erfolg führt.

Führen Sie mehrere Zweigstellen oder wollen Sie aufgrund Ihrer Umsatz- oder Kostenstruktur eine aussagefähige Kostenstellen-Buchführung -  als Bestandteil der Finanzbuchhaltung richten wir diese unter Angabe Ihrer individuellen Wünsche ein. Sie erhalten somit monatlich Ihren Betriebsabrechnungsbogen für die jeweilige Kostenstelle.

 

Erstellung der Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter einschließlich evtl. erforderlicher Sofortmeldung und sämtlicher Meldungen für die  Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft und das Finanzamt. Die Zahlungsträger können Ihnen in Papierform oder als Datei erstellt werden - um Ihnen möglichst bei allem den Rücken frei zu halten. Für die papierlose Lohnbuchhaltung stelle ich Ihnen einen Portalzugang zur Verfügung, der eine sicheren Übermittlungsweg garantiert und Ihnen gleichzeitig die Archivierung bietet. Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsanstalt werden natürlich durch uns unterstützt und in unseren Räumen durchgeführt.

Den Jahresabschluss (Bilanz/Gewinn-und Verlustrechnung) für Ihr Unternehmen nebst sämtlichen betrieblichen und privaten Steuererklärungen erstellen wir Ihnen zu den von Ihnen gewünschten Terminen (spätestens natürlich bevor die Frist beim Finanzamt ausgelaufen ist). Sie erhalten hierzu die exakten Berechnungen der zu erwartenden Steuerbelastungen (unter Vorbehalt der Anerkennung durch das Finanzamt) damit Sie sich auf die Zahlungen einstellen können oder evtl. Erstattungen einkalkulieren können. Selbstverständlich werden Ihre Steuerbescheide überprüft und soweit erforderlich die notwendigen Schritte unternommen, wenn das Finanzamt anderer Meinung war. Sind die Vorauszahlungen zu hoch? Dann sollte unbedingt geprüft werden, ob diese unter Berücksichtigung Ihrer geschäftlichen Entwicklung noch zutreffend berechnet sind. Die berechtigte Herabsetzung schafft Ihnen mehr Liquidität und das Geld liegt nicht "sinnlos" beim Finanzamt ;-). Seit 2013 sind die Bilanzen elektronisch zu übermitteln - Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern, die Datei hierfür wird von uns erstellt. Die vorgeschriebene elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuererklärungen wird bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 erfüllt.

Das Offenlegungsverfahren bei Kapitalgesellschaften durch die elektronische Registerführung (bereits seit 01.01.2007) können Sie selbstverständlich durch uns ausführen lassen. Die Vereinfachungen durch die neue Micro-Richtlinie werden, soweit für Ihr Unternehmen möglich, berücksichtigt.

Die Einkommensteuererklärung erstellen wir Ihnen zeitnah und berechnen Ihnen die zu erwartende Steuererstattung, -nachzahlung. Beraten Sie gerne hinsichtlich geplanter Steuersparmodelle. Aber auch wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, unterstützen wir Sie um keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die Devise: Nicht mehr Steuern zahlen als auch wirklich nötig.

Existenzgründer beraten und unterstützen wir bei sämtlichen erforderlichen Anträgen, Fragebögen und sämtlichem Schriftverkehr mit dem Finanzamt, Agentur für Arbeit, Handwerkskammer und wer sonst noch alles von Ihnen etwas will und überwachen im Rahmen der Finanzbuchhaltung Ihre Geschäftsentwicklung um für evtl. Steuerbelastungen rechtzeitig Rücklagen bilden zu können. Wir entwirren für Sie den Paragraphen-Dschungel und stellen Ihnen Ihre Verpflichtungen als Unternehmer klar verständlich dar. Sowohl bei positiver Geschäftsentwicklung aber auch bei negativer stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen und früh genug evtl. Risiken zu entdecken. 

Sie benötigen Hilfe und Unterstützung bei Ihrem nächsten Termin bei Ihrer Bank? Natürlich helfen wir Ihnen hier, das erforderliche Zahlenmaterial zusammen-zustellen, die Planzahlen gemeinsam zu erarbeiten und nehmen auf Wunsch an dem Gespräch mit der Bank persönlich teil. Selbstverständlich kann die Planung in die Auswertungen der Finanzbuchhaltung integriert und ausgewertet werden. Somit erhalten Sie mit jeder Buchhaltungsauswertung einen Plan/Ist-Vergleich.  

Bei Schenkungen sollten Sie sich vorab fachlichen Rat einholen um evtl. steuerliche Nachteile zu vermeiden. Die Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung wird Ihnen dann von uns erstellt, die zu erwartende Steuerbelastung berechnet.

Eine abschließende Auflistung ist aufgrund der Vielfalt des Aufgabengebiets leider nicht möglich.

 

Sie konnten Ihre Aufgabe für uns nicht finden? - Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sicherlich können wir Ihnen helfen!   

 

W i r  f r e u e n  u n s  a u f  I h r e n  A n r u f ! 

Hier finden Sie uns:

Kalterer Straße 9

86165 Augsburg

Sie erreichen uns:

telefonisch unter:

0821 650797-0

 

per Fax:

0821 650797-11

 

und per E-Mail:

info@bschorr.info

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
{{custom_footer}}